Der geplante Börsengang (Initial Public Offering) von Anthropic mit Stammaktien der Klasse A (Class A Common Stock) soll voraussichtlich Angebote an Privatanleger in Australien, Kanada, bestimmten Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums (Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, Niederlande, Norwegen, Spanien und Schweden), Japan, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich umfassen. Anthropic beabsichtigt derzeit nicht, ihre Aktien der Klasse A an einer Börse in diesen internationalen Rechtsordnungen notieren zu lassen.
Die nachstehend genannten Broker, Finanzintermediäre und Vertriebsstellen werden sich voraussichtlich an den geplanten Angeboten an Privatanleger in den jeweils angegebenen internationalen Rechtsordnungen beteiligen. In diesen Rechtsordnungen hat Anthropic kein anderes Unternehmen und keine andere Plattform befugt, Aktien im Rahmen der geplanten Angebote an Privatanleger anzubieten oder für den Zugang zu ihnen zu werben. Diese Seite wird aktualisiert, wenn sich die Liste ändert.
Australien: Bell Potter, CommSec, LGT Wealth, Macquarie, Morgans, Morgan Stanley Wealth Management, Sharesies, Stake.
Kanada: BMO Capital Markets, CIBC Capital Markets, Morgan Stanley, RBC Capital Markets, Scotiabank, TD Securities, Wealthsimple.
EWR und/oder Schweiz: BNP Paribas, Crédit Agricole CIB (und verbundene Unternehmen), Deutsche Bank, eToro, flatexDEGIRO, Interactive Brokers, Nordnet Bank AB, Revolut, Saxo Bank, Trade Republic, UBS Investment Bank.
Japan: Mitsubishi UFJ Morgan Stanley (und verbundene Unternehmen), Mizuho, Rakuten, SBI.
Vereinigtes Königreich: AJ Bell, eToro, Hargreaves Lansdown, Interactive Brokers, Interactive Investor, Revolut. RetailBook fungiert als Betreiber der Public Offer Platform (POP) und koordiniert das Angebot an Privatanleger im Vereinigten Königreich.
Wichtige Hinweise
Australien
Diese Informationen werden im Zusammenhang mit dem geplanten erstmaligen öffentlichen Angebot („IPO“) mit Stammaktien der Klasse A der Anthropic, PBC („Anthropic“) zur Verfügung gestellt. Sofern der IPO durchgeführt wird, soll er voraussichtlich ein Angebot neu ausgegebener Aktien durch Anthropic an Privatanleger in Australien umfassen („Australisches Privatanlegerangebot“), das auf Grundlage eines bei der Australian Securities and Investments Commission einzureichenden australischen Prospekts („Australischer Prospekt“) erfolgen würde. Diese Informationen stellen weder ein Angebot noch eine Aufforderung, Werbung um Angebote oder Empfehlung zum Erwerb von Aktien dar und werden nicht Bestandteil des Australischen Prospekts. Sie dienen lediglich dazu, Personen auf den möglichen IPO aufmerksam zu machen, sofern diese sich darauf vorbereiten möchten, den IPO nach Verfügbarkeit des Australischen Prospekts in Betracht zu ziehen. Ein Exemplar des Australischen Prospekts wird unter ipo.anthropic.com zur Verfügung gestellt, sobald das Australische Privatanlegerangebot beginnt und die auf dieser Webseite beschriebenen Wertpapiere angeboten werden. Weitere Informationen über Anthropic, den IPO, die Wertpapiere und die Risiken einer Anlage in Anthropic werden im Australischen Prospekt dargelegt. Wer die Zeichnung von Aktien im Rahmen des Australischen Privatanlegerangebots in Betracht zieht, sollte den Australischen Prospekt vollständig lesen und berücksichtigen, bevor er entscheidet, ob er Aktien im Rahmen des Australischen Privatanlegerangebots erwirbt. Wer Aktien im Rahmen des Australischen Privatanlegerangebots erwerben möchte, muss das Zeichnungsformular ausfüllen, das im Australischen Prospekt enthalten sein oder diesem beigefügt sein wird, und zwar gemäß dem im Australischen Prospekt dargelegten Verfahren sowie etwaigen sonstigen Anweisungen seines Brokers. Anthropic hat die Zulassung ihrer Stammaktien der Klasse A zum Handel am Nasdaq Global Select Market unter dem Kürzel „ANT“ beantragt. Anthropic wird keine Zulassung an der Australian Securities Exchange beantragen.
Kanada
Ein geänderter und neu gefasster vorläufiger Basis-PREP-Prospekt (amended and restated preliminary base PREP prospectus) mit wichtigen Informationen zu den auf dieser Webseite beschriebenen Wertpapieren wurde bei den Wertpapieraufsichtsbehörden aller Provinzen und Territorien Kanadas eingereicht und ist über SEDAR+ unter www.sedarplus.ca abrufbar.
Der geänderte und neu gefasste vorläufige Basis-PREP-Prospekt kann noch vervollständigt oder geändert werden. Exemplare des geänderten und neu gefassten vorläufigen Basis-PREP-Prospekts sind erhältlich bei RBC Dominion Securities Inc., 180 Wellington Street West, 8th Floor, Toronto, ON M5J 0C2, z. Hd. Distribution Centre, oder per E-Mail an [email protected]. Ein Verkauf der Wertpapiere oder die Annahme eines Angebots zu deren Kauf erfolgt erst, nachdem eine Eingangsbestätigung (receipt) für den endgültigen Basis-PREP-Prospekt erteilt wurde.
Diese Webseite enthält keine vollständige Offenlegung aller wesentlichen Tatsachen in Bezug auf die angebotenen Wertpapiere. Anleger sollten vor einer Anlageentscheidung den geänderten und neu gefassten vorläufigen Basis-PREP-Prospekt, den endgültigen Basis-PREP-Prospekt, den ergänzten PREP-Prospekt sowie etwaige Änderungen hinsichtlich der Offenlegung dieser Tatsachen lesen, insbesondere die Risikofaktoren in Bezug auf die angebotenen Wertpapiere.
Europäischer Wirtschaftsraum
Diese Mitteilung stellt keinen Prospekt im Sinne der Verordnung (EU) 2017/1129 in ihrer jeweils geltenden Fassung (die „Prospektverordnung“) und der damit zusammenhängenden gesetzlichen Bestimmungen dar. Im Zusammenhang mit dem geplanten öffentlichen Angebot an berechtigte Privatanleger in Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Irland, den Niederlanden, Norwegen, Spanien und Schweden (die „Erfassten EWR-Staaten“), das Teil des in dieser Mitteilung beschriebenen Angebots ist (das „Europäische Öffentliche Angebot“), ist diese Mitteilung eine Werbung im Sinne der Prospektverordnung und der damit zusammenhängenden gesetzlichen Bestimmungen.
Das Europäische Öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich auf Grundlage des Europäischen Prospekts (wie nachstehend definiert). Berechtigte Privatanleger in den Erfassten EWR-Staaten, d.h. natürliche oder juristische Personen, die keine qualifizierten Anleger im Sinne von Artikel 2 Buchstabe e der Prospektverordnung sind, sollten Stammaktien der Klasse A, auf die in dieser Mitteilung Bezug genommen wird, nur auf Grundlage der Informationen in dem von Anthropic im Zusammenhang mit dem Europäischen Öffentlichen Angebot zu veröffentlichenden Prospekt (der „Europäische Prospekt“) und vorbehaltlich der darin enthaltenen Bedingungen, die von den in dieser Mitteilung dargelegten Bedingungen abweichen können, kaufen oder zeichnen. Der Europäische Prospekt wird, sofern und sobald er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) gebilligt wurde, auf der Website von Anthropic unter ipo.anthropic.com verfügbar sein (auf der der Europäische Prospekt erst zum oder um den Zeitpunkt des Beginns des Europäischen Öffentlichen Angebots angezeigt wird), und jedem Anleger wird auf Verlangen kostenlos eine elektronische Fassung des Europäischen Prospekts zur Verfügung gestellt. Die Billigung des Europäischen Prospekts durch die Bafin ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen. Potenzielle Anleger in den Erfassten EWR-Staaten, in denen das Europäische Öffentliche Angebot erfolgen wird, sollten den Europäischen Prospekt (einschließlich etwaiger durch Verweis einbezogener Dokumente und etwaiger Nachträge) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollends zu verstehen. Eine Anlage in Aktien ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.
In anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums als den Erfassten EWR-Staaten richtet sich diese Mitteilung ausschließlich an Personen, die „qualifizierte Anleger“ im Sinne von Artikel 2 Buchstabee der Prospektverordnung sind. Darüber hinaus kann Anthropic Stammaktien der KlasseA in jedem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums auch unter Umständen anbieten, die unter Artikel1 Absatz4 der Prospektverordnung fallen und keine Veröffentlichung eines Prospekts erfordern.
Esta comunicación no constituye un folleto a los efectos del Reglamento (UE) 2017/1129, en su versión modificada (el “Reglamento de Folletos”), y las disposiciones legales relacionadas con el mismo. En relación con la propuesta de oferta pública a inversores minoristas elegibles en Dinamarca, Finlandia, Francia, Alemania, Irlanda, Países Bajos, Noruega, España y Suecia (los “Países del EEE Cubiertos”), que forma parte de la oferta descrita en esta comunicación (la “Oferta Pública Europea”), esta comunicación constituye un anuncio publicitario a los efectos del Reglamento de Folletos y las disposiciones legales relacionadas con el mismo.
La Oferta Pública Europea se realizará únicamente sobre la base del Folleto Europeo (según se define a continuación). Los inversores minoristas elegibles que sean personas físicas o jurídicas que no tengan la consideración de inversores cualificados en el sentido del artículo 2, letra e), del Reglamento de Folletos, en los Países del EEE Cubiertos no deberán comprar ni suscribir ninguna acción ordinaria de Clase A a las que se hace referencia en esta comunicación salvo sobre la base de la información contenida en, y de conformidad con los términos de, el folleto que emitirá Anthropic en relación con la Oferta Pública Europea (el “Folleto Europeo”), que podrá diferir de los términos establecidos en esta comunicación. El Folleto Europeo estará, en caso de ser aprobado por la Autoridad Federal de Supervisión Financiera de Alemania (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – “Bafin”) y a partir de ese momento, disponible en el sitio web de Anthropic en ipo.anthropic.com (dicho sitio web no mostrará el Folleto Europeo hasta la fecha de lanzamiento de la Oferta Pública Europea o en una fecha próxima a esta) y, a solicitud de cualquier inversor y de forma gratuita, se entregará al inversor correspondiente una copia del Folleto Europeo en versión electrónica. La aprobación del Folleto Europeo por Bafin no debe interpretarse como un respaldo de los valores. Los inversores potenciales en los Países del EEE Cubiertos donde se realizará la Oferta Pública Europea deberán leer el Folleto Europeo (incluido cualquier documento incorporado por referencia al mismo y cualquier suplemento al mismo, en su caso) antes de tomar una decisión de inversión, con el fin de comprender plenamente los riesgos y beneficios potenciales asociados a la decisión de invertir en los valores. La inversión en acciones conlleva numerosos riesgos, incluido el de la pérdida total de la inversión inicial.
En los Estados miembros del Espacio Económico Europeo distintos de los Países del EEE Cubiertos, esta comunicación se dirige exclusivamente a personas que sean “inversores cualificados” en el sentido del artículo 2, letra e), del Reglamento de Folletos. Además, Anthropic también podrá ofrecer acciones ordinarias de Clase A en cualquier Estado miembro del Espacio Económico Europeo en circunstancias incluidas en el ámbito de aplicación del artículo 1, apartado 4, del Reglamento de Folletos que no requieran la publicación de un folleto.
Japan
Eine Wertpapierregistrierungserklärung (securities registration statement) in Bezug auf das erstmalige öffentliche Angebot von Stammaktien der Klasse A („Wertpapiere“) in Japan wurde beim Kanto Regional Finance Bureau in Japan eingereicht; diese Registrierungserklärung ist jedoch noch nicht wirksam geworden. Vor Wirksamwerden der Registrierungserklärung dürfen die Wertpapiere im Rahmen des Angebots in Japan weder erworben noch verkauft werden. Anleger sollten den von Anthropic zu erstellenden Prospekt zum erstmaligen öffentlichen Angebot der Wertpapiere in Japan sowie etwaige Änderungen hierzu, die vor einer Anlageentscheidung im Zusammenhang mit dem erstmaligen öffentlichen Angebot der Wertpapiere in Japan bei den Vertriebsstellen in Japan erhältlich sind, sorgfältig prüfen.
Schweiz
Diese Informationen richten sich ausschließlich an natürliche oder juristische Personen, die keine professionellen Kunden im Sinne des FIDLEG sind („berechtigte Privatanleger“) und die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben oder sich dort aufhalten. Diese Informationen stellen Werbung im Sinne von Artikel 68 FIDLEG dar. Sie sind weder ein Prospekt im Sinne des FIDLEG noch nach sonstigen anwendbaren Rechtsvorschriften in Bezug auf das öffentliche Angebot von Stammaktien der Klasse A von Anthropic an berechtigte Privatanleger in der Schweiz (das „Schweizer Öffentliche Angebot“). Berechtigte Privatanleger in der Schweiz sollten Stammaktien der KlasseA, auf die in diesen Informationen Bezug genommen wird, nur auf Grundlage der Informationen im Europäischen Prospekt kaufen oder zeichnen, der von Anthropic für die Zwecke des Europäischen und des Schweizer Öffentlichen Angebots veröffentlicht wird. Der Europäische Prospekt wird, sofern und sobald er von der Bafin gebilligt und bei einer Schweizer Prüfstelle zur automatischen Anerkennung gemäß Artikel54 Absatz2 FIDLEG hinterlegt wurde, kostenlos auf der Website von Anthropic unter ipo.anthropic.com verfügbar sein (auf der der Europäische Prospekt erst zum oder um den Zeitpunkt des Beginns des Europäischen Öffentlichen Angebots angezeigt wird). Die Billigung des Europäischen Prospekts durch die Bafin und/oder die Hinterlegung des Europäischen Prospekts bei einer Schweizer Prüfstelle ist nicht als Befürwortung der Wertpapiere zu verstehen.
Potenzielle berechtigte Privatanleger in der Schweiz sollten den Europäischen Prospekt (einschließlich etwaiger durch Verweis einbezogener Dokumente und etwaiger Nachträge) lesen, bevor sie eine Anlageentscheidung treffen, um die potenziellen Risiken und Chancen der Entscheidung, in die Wertpapiere zu investieren, vollständig zu verstehen. Eine Anlage in Aktien ist mit zahlreichen Risiken verbunden, einschließlich des Totalverlusts des eingesetzten Kapitals.
Vereinigtes Königreich
Das geplante Angebot an Personen mit Wohnsitz und physischem Aufenthalt im Vereinigten Königreich würde über die Public Offer Platform der Retail Book Limited (ein im Vereinigten Königreich von der Financial Conduct Authority (die „FCA“) zugelassenes und beaufsichtigtes Unternehmen mit der Firmenreferenznummer 994238 („RetailBook“)) und das Netzwerk von Intermediären von RetailBook abgewickelt (das „Geplante UK-Privatanlegerangebot“). Das Geplante UK-Privatanlegerangebot erfolgt, sofern es durchgeführt wird, mittels einer regulierten Plattform gemäß Paragraph13 von Part1 von Schedule 1 der Public Offers and Admissions to Trading Regulations 2024 (die „UK POATRs“) und als „qualifying public offer“ im Sinne und unter Erfüllung der Anforderungen von Article25DB der Financial Services and Markets Act 2000 (Regulated Activities) Order 2001. Die Stammaktien der Klasse A, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, werden weder zur Notierung in der Official List der FCA zugelassen noch zum Handel an einem geregelten Markt oder einem primary MTF (wie diese Begriffe in den UK POATRs definiert sind) im Vereinigten Königreich zugelassen.
Sofern das Geplante UK-Privatanlegerangebot durchgeführt wird, werden eine Offenlegungszusammenfassung zum Geplanten UK-Privatanlegerangebot (die „Offenlegungszusammenfassung“) und der vorläufige Prospekt Personen mit Wohnsitz und physischem Aufenthalt im Vereinigten Königreich unter app.retailbook.com/offers/anthropic-ipo zur Verfügung gestellt. Obwohl der vorläufige Prospekt als „Prospekt“ bezeichnet wird, ist bzw. wird weder der vorläufige Prospekt noch die Offenlegungszusammenfassung noch ein sonstiges im Zusammenhang mit dem Geplanten UK-Privatanlegerangebot oder dem Angebot der Stammaktien der Klasse A, die Gegenstand dieser Mitteilung sind, in einer anderen Rechtsordnung erstelltes Dokument ein Prospekt im Sinne der UK POATRs oder des Prospectus Rules: Admission to Trading on a Regulated Market sourcebook (das „UK PRM“), und keines dieser Dokumente wurde oder wird von der FCA gebilligt. Der vorläufige Prospekt und die Offenlegungszusammenfassung enthalten möglicherweise nicht dieselben Informationen, die in einem Prospekt im Sinne der UK POATRs oder des UK PRM enthalten wären. Sie sollten die Offenlegungszusammenfassung und den vorläufigen Prospekt (sobald verfügbar) vollständig lesen, bevor Sie entscheiden, ob Sie sich am Geplanten UK-Privatanlegerangebot beteiligen.
United States
In the United States, the proposed offering will be made only by means of a prospectus. Copies of the preliminary prospectus, when available, may be obtained from: Goldman Sachs & Co. LLC, Attention: Prospectus Department, 200 West Street, New York, NY 10282, by telephone at (866) 471-2526, or by email at [email protected]; or Morgan Stanley & Co. LLC, Attention: Prospectus Department, 180 Varick Street, 2nd Floor, New York, NY 10014.
A registration statement relating to these securities has been filed with the Securities and Exchange Commission but has not yet become effective. These securities may not be sold, nor may offers to buy be accepted, prior to the time the registration statement becomes effective. This webpage does not constitute an offer to sell or the solicitation of an offer to buy these securities, nor shall there be any sale of these securities in any state or jurisdiction in which such offer, solicitation or sale would be unlawful prior to registration or qualification under the securities laws of any such state or jurisdiction.
